Das Landgericht Hamburg hat sich erneut mit einer geradezu phänomenalen Entscheidung hervorgetan: Der Ansicht der Richter nach haftet ein Forenbetreiber grundsätzlich (sic!) und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge (Urteil vom 27. April 2007 / Az. 324 O 600/06).
Das läßt Forenbetreiber zumindest darauf hoffen, den Lebensabend in staatlicher Obhut verbringen zu dürfen, wenn ein fröhlicher Troll mal wieder aus der Reihe fiel und unentdeckterweise für ein paar Stunden online blieb.
Die Entscheidung fiel im Rahmen der “Supernature-Abmahnung”: Der Betreiber des Supernature-Forums zog gegen eben jene Abmahnung vor Gericht, um “allen Forenbetreibern in Deutschland ein Stück Rechtssicherheit zu geben”.
Nun, die haben wir jetzt. Allerdings nicht so, wie erwartet.
Daß die Entscheidung, sollte sie rechtskräftig werden, einer mittleren Katastrophe gleichkommt, darüber braucht man kein Wort zu verlieren. Ebenso wenig über die offensichtliche Fehleinschätzung der Realität in Internetforen.
Aber bevor ich hier lange schreibe: Im zugehörigen Heise-Artikel ist genügend Stoff, um sich aufzuregen…
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348