Archive for the 'Rechtliches' Category

Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

Wednesday, August 1st, 2007

Das OLG Brandenburg zum leidigen Thema “Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen” (wozu auch e-Mails zählen) entschieden, daß fehlende Pflichtangaben nicht abmahnfähig sind. Demnach ist es zwar eine Wettbewerbsverletzung und nicht eine reine Ordnungswidrikeit, wenn z.B. der Name des Inhabers fehlt, aber es kann als “vollkommen unerheblicher Verstoß” nicht verfolgt werden.

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/93615&words=Pflichtangaben&T=pflichtangaben

http://www.dr-bahr.com/news_det_20070731002422.html

“Keine Überwachungspflicht für Forenbetreiber”

Wednesday, June 27th, 2007

titelt Heise online heute - und bezieht sich dabei auf eine äußerst erfreuliche Entscheidung des LG Berlin. Dieses hat damit die Entscheidung des AG Tiergarten Berlin im Fall meinprof.de aufgehoben, wo ein auf eben jenem Portal schlecht bewerteter Professor auf Unterlassung geklagt und recht bekommen hatte. Das pikante an der ursprünglichen Entscheidung: Die Bewertungen wurden vom Betreiber nach Kenntnis zügig gelöscht, was nach Ansicht des Klägers und auch des Gerichtes allerdings nicht genug war.

Der Druck auf Forenbetreiber wird durch die aktuelle Entscheidung zwar nur zum Teil gelindert, aber immerhin ist es endlich einmal eine positive Nachricht, die den Verantwortlichen ein wenig den Rücken stärkt.

Konkret heißt das: Eine Verletzung der Prüfpflicht haben die Richter hier nicht festgestellt, denn eine inhaltliche Prüfung aller Einträge sei schlicht nicht möglich.

Zitat Heise:

“Eine Prüfpflicht sei nur dann zumutbar, wenn der Betreiber auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen werde. In einem solchen Fall brauche er keine umfangreichen Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen. Ihm werde lediglich zugemutet, nachzuprüfen, “ob der abgemahnte Beitrag aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen” sei. Gegen diese Prüfungspflicht habe der Anbieter nicht verstoßen, da er die bemängelten Beiträge unverzüglich aus dem Forum entfernt habe.”

Und gegen diese Prüfungspflicht hat der Anbieter durch die unverzügliche Entfernung der angezeigten Beiträge eben nicht verstoßen.

Man reiche mir den Champagner…

Uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber bestätigt

Thursday, May 10th, 2007

Das Landgericht Hamburg hat sich erneut mit einer geradezu phänomenalen Entscheidung hervorgetan: Der Ansicht der Richter nach haftet ein Forenbetreiber grundsätzlich (sic!) und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge (Urteil vom 27. April 2007 / Az. 324 O 600/06).

Das läßt Forenbetreiber zumindest darauf hoffen, den Lebensabend in staatlicher Obhut verbringen zu dürfen, wenn ein fröhlicher Troll mal wieder aus der Reihe fiel und unentdeckterweise für ein paar Stunden online blieb.

Die Entscheidung fiel im Rahmen der “Supernature-Abmahnung”: Der Betreiber des Supernature-Forums zog gegen eben jene Abmahnung vor Gericht, um “allen Forenbetreibern in Deutschland ein Stück Rechtssicherheit zu geben”.

Nun, die haben wir jetzt. Allerdings nicht so, wie erwartet.

Daß die Entscheidung, sollte sie rechtskräftig werden, einer mittleren Katastrophe gleichkommt, darüber braucht man kein Wort zu verlieren. Ebenso wenig über die offensichtliche Fehleinschätzung der Realität in Internetforen.

Aber bevor ich hier lange schreibe: Im zugehörigen Heise-Artikel ist genügend Stoff, um sich aufzuregen…

http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348

Öfter mal was…altes? Neues? Immer das gleiche?

Monday, April 2nd, 2007

Abmahnfalle Widerrufsrecht“, titelt heute die Internetworld. Und bezieht sich dabei auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach Online-Händler, deren Widerrufsbelehrung die Formulierung “Die Frist beginnt frühestens” sich wettbewerbswidrig verhalten.

Wer sich regelmäßig mit seinen AGBs, den enthaltenen Formulierungen und der allgemeinen Rechtssicherheit seiner Website, seines Shops, Forums, Chats, Blogs beschäftigt, wird diese Meldung ohnehin nur resigniert mit einem leichten Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen und zur Änderung schreiten…

Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Monday, February 12th, 2007

Gerade bei Heise gefunden: Die allgemeine Rechtsauffassung, daß bei Registrierung in einem Forum ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen wurde, wurde nun richterlich bestätigt. Der Betreiber eines Forums hat also auch das Recht, einen Teilnehmer bei Verstoß gegen die Forenordnung des Forums zu verweisen und er darf ihm auch das virtuelle Hausverbot aussprechen. Die Entscheidung bringt - wenn auch nicht weniger Ärger - ein gewisses Maß an Beruhigung. Im Bedarfsfall ist die Durchsetzung des Hausverbotes also sicherlich um einiges erleichtert.

Aber Achtung: Wer sich als Betreiber auf seine Rechtschutzversicherung verläßt, sollte prüfen, ob vertragsrechtliche Streitigkeiten abgedeckt sind. Vor allem unter Hinblick auf die evtl. Einstufung eines Forums als gewerblichen Betrieb.

Geschäftsbriefe per Mail und die “Abmahnfalle”

Tuesday, January 30th, 2007

Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Rechtslage zu geschäftlicher Korrespondenz - und hier gibt es eine kleine Ergänzung zum Blogeintrag vor ein paar Tagen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183

Pflichtangaben in E-Mails

Friday, January 19th, 2007

Seit Anfang des Jahres gilt das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG), wonach gewerbliche E-Mails bestimmte Pflichtangaben enthalten müssen.

Betroffen sind ausschließlich gewerbliche E-Mails, nicht jedoch Mails von Freiberuflern oder Privatleuten.

Enthalten muß die Signatur im Endeffekt beinahe die gleichen Angaben wie das Impressum. Ein guter Zeitpunkt, auch das mal zu überprüfen…

Weitere Infos:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183
http://www.computerwoche.de/job_karriere/personal_management/586475/
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf

Lustigerweise wurde das EHUG verabschiedet, “Um das Recht zu entbürokratisieren”. Wenn man sich das Ergebnis anschaut, möchte man gerne auf diese Hilfe verzichten. Schon jetzt wird der Sinn und Zweck (und der große Vorteil) einer E-Mail mehr oder minder ad absurdum geführt. Überhaupt keinen Spaß macht das ganze, wenn man für die Akten auf Ausdrucke der Mails angewiesen ist…