“Keine Überwachungspflicht für Forenbetreiber”

titelt Heise online heute - und bezieht sich dabei auf eine äußerst erfreuliche Entscheidung des LG Berlin. Dieses hat damit die Entscheidung des AG Tiergarten Berlin im Fall meinprof.de aufgehoben, wo ein auf eben jenem Portal schlecht bewerteter Professor auf Unterlassung geklagt und recht bekommen hatte. Das pikante an der ursprünglichen Entscheidung: Die Bewertungen wurden vom Betreiber nach Kenntnis zügig gelöscht, was nach Ansicht des Klägers und auch des Gerichtes allerdings nicht genug war.

Der Druck auf Forenbetreiber wird durch die aktuelle Entscheidung zwar nur zum Teil gelindert, aber immerhin ist es endlich einmal eine positive Nachricht, die den Verantwortlichen ein wenig den Rücken stärkt.

Konkret heißt das: Eine Verletzung der Prüfpflicht haben die Richter hier nicht festgestellt, denn eine inhaltliche Prüfung aller Einträge sei schlicht nicht möglich.

Zitat Heise:

“Eine Prüfpflicht sei nur dann zumutbar, wenn der Betreiber auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen werde. In einem solchen Fall brauche er keine umfangreichen Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen. Ihm werde lediglich zugemutet, nachzuprüfen, “ob der abgemahnte Beitrag aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen” sei. Gegen diese Prüfungspflicht habe der Anbieter nicht verstoßen, da er die bemängelten Beiträge unverzüglich aus dem Forum entfernt habe.”

Und gegen diese Prüfungspflicht hat der Anbieter durch die unverzügliche Entfernung der angezeigten Beiträge eben nicht verstoßen.

Man reiche mir den Champagner…

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