Wednesday, April 25th, 2007
Ich schieb noch ein Filmchen hinterher:
Herrlich…einfach herrlich…
“Abmahnfalle Widerrufsrecht“, titelt heute die Internetworld. Und bezieht sich dabei auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach Online-Händler, deren Widerrufsbelehrung die Formulierung “Die Frist beginnt frühestens” sich wettbewerbswidrig verhalten.
Wer sich regelmäßig mit seinen AGBs, den enthaltenen Formulierungen und der allgemeinen Rechtssicherheit seiner Website, seines Shops, Forums, Chats, Blogs beschäftigt, wird diese Meldung ohnehin nur resigniert mit einem leichten Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen und zur Änderung schreiten…