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Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Monday, February 12th, 2007

Gerade bei Heise gefunden: Die allgemeine Rechtsauffassung, daß bei Registrierung in einem Forum ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen wurde, wurde nun richterlich bestätigt. Der Betreiber eines Forums hat also auch das Recht, einen Teilnehmer bei Verstoß gegen die Forenordnung des Forums zu verweisen und er darf ihm auch das virtuelle Hausverbot aussprechen. Die Entscheidung bringt - wenn auch nicht weniger Ärger - ein gewisses Maß an Beruhigung. Im Bedarfsfall ist die Durchsetzung des Hausverbotes also sicherlich um einiges erleichtert.

Aber Achtung: Wer sich als Betreiber auf seine Rechtschutzversicherung verläßt, sollte prüfen, ob vertragsrechtliche Streitigkeiten abgedeckt sind. Vor allem unter Hinblick auf die evtl. Einstufung eines Forums als gewerblichen Betrieb.