Pflichtangaben in E-Mails

Seit Anfang des Jahres gilt das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG), wonach gewerbliche E-Mails bestimmte Pflichtangaben enthalten müssen.

Betroffen sind ausschließlich gewerbliche E-Mails, nicht jedoch Mails von Freiberuflern oder Privatleuten.

Enthalten muß die Signatur im Endeffekt beinahe die gleichen Angaben wie das Impressum. Ein guter Zeitpunkt, auch das mal zu überprüfen…

Weitere Infos:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183
http://www.computerwoche.de/job_karriere/personal_management/586475/
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf

Lustigerweise wurde das EHUG verabschiedet, “Um das Recht zu entbürokratisieren”. Wenn man sich das Ergebnis anschaut, möchte man gerne auf diese Hilfe verzichten. Schon jetzt wird der Sinn und Zweck (und der große Vorteil) einer E-Mail mehr oder minder ad absurdum geführt. Überhaupt keinen Spaß macht das ganze, wenn man für die Akten auf Ausdrucke der Mails angewiesen ist…

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.